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01.12.2016

Der unin­for­mier­te Ver­brau­cher – Ver­bot der Anga­be von Abrauchwerten

Frau, verbundene Augen, blind, Symbolbild, nicht informierter Verbraucher

Seit Inkrafttreten des Tabakerzeugnisgesetzes dürfen keine Abrauchwerte von Tabakprodukten (Informationen zu Kondensat, Nikotin und Kohlenmonoxid) mehr auf Tabakverpackungen angegeben werden. Die Begründung: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Produkte mit niedrigeren Abrauchwerten bei Konsumenten den Eindruck erwecken könnten, möglicherweise weniger gesundheitsgefährdend zu sein.

Die Entscheidung ist ein klarer Bruch mit der in den letzten Jahren postulierten Verbraucherschutzpolitik der Regierungsparteien. So hielten sie noch im Koalitionsvertrag von 2013 fest: „Verbraucher sollten selbstbestimmt entscheiden können.“ Die Basis für selbstbestimmte Entscheidungen ist dabei ein offener Zugang zu Information. Folglich wurden in Wirtschaftsbereichen wie Lebens- und Genussmittel, Bauen und Wohnen oder Haushalt und Pflege immer mehr tiefer gehende Produktkennzeichnungen und Verbraucherinformationen gefordert und eingeführt.

Kehrtwende in der Verbraucherschutzpolitik

So kann der Verbraucher heutzutage beispielsweise genau nachvollziehen, ob in seiner Gesichtscreme Silikone enthalten sind oder sein Shampoo mit tierischen Produkten hergestellt wurde. Genauso sind auf Lebensmitteln umfassende Angaben zu Allergenen oder Farb- und Aromastoffen zu finden. Die Produktgruppe der Lebens- und Genussmittel ist mittlerweile die kennzeichnungsintensivste überhaupt. Die Verbraucher sollen wissen, was sie in und an ihren Körper lassen.

Der vor dem 20. Mai gesetzlich vorgeschriebene Abdruck der Werte wurde seinerzeit mit der Notwendigkeit der besseren Information der Verbraucher von Tabakerzeugnissen begründet. Die jetzige Kehrtwende in der Verbraucherschutzpolitik ist daher nicht nachvollziehbar. Wie soll der ahnungslose Verbraucher ein bewussterer Konsument sein?

Die deutliche Kennzeichnung von Tabakprodukten hinsichtlich ihrer Eigenschaften ist eine relevante Informationsquelle für Konsumenten. Es ist offensichtlich, dass das Entfernen produktbezogener Informationen auf den Verpackungen von Lebensmitteln, Kosmetikartikeln oder anderen Konsumgütern ein absolutes No-Go in Zeiten des aktuell praktizierten Verbraucherrechts wäre. Für Tabak soll dies wohl nicht gelten.