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Jugend­schutz

Strenger als es das Gesetz verlangt

 

Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gilt es besonders zu schützen. Kinder und Jugendliche sollten niemals rauchen oder Nikotin in anderer Form konsumieren (z. B. "dampfen"). Als verantwortungsvoller Hersteller unterstützen wir deshalb selbstverständlich und ausdrücklich das Verbot von Abgabe und Konsum sämtlicher Tabakwaren sowie von E-Zigaretten und deren Zubehör an Kinder und junge Menschen, wie es in § 10 des Jugendschutzgesetzes verankert ist. Gleiches gilt für alle weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen, die nachweislich geeignet sind, Kinder und Jugendliche vom Rauchen oder Nikotinkonsum abzuhalten.

Wir halten es auch für besonders wichtig, Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig, kontinuierlich und evidenzbezogen über die möglichen Risiken des Rauchens und der Nutzung alternativer Produkte für die eigene oder die Gesundheit anderer aufzuklären. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch, dass erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten möglichst nie in der Gegenwart von Kindern und Jugendlichen rauchen oder E-Zigaretten nutzen sollten.

Kommunikation mit Verantwortung

 

Jede Kommunikation zu unseren Produkten sowie allgemein zum Rauchen oder zur Verwendung neuartiger, potenziell risikoreduzierter Produkte erfolgt verantwortungsbewusst und richtet sich ausschließlich an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten. Dies regeln zum einen unsere strenge Marketingrichtlinie und zum anderen unser Verhaltenskodex - beides mit verbindlicher Gültigkeit für unseren gesamten Unternehmensverbund. So darf zum Beispiel Markenwerbung für Produkte ausschließlich Personen zeigen, die mindestens 30 Jahre alt sind und auch so aussehen. Des Weiteren wird keine für die Jugend typische Sprache verwendet oder werden Prominente, die bei Kindern und Jugendlichen besonders populär sind, direkt oder indirekt als Werbepartner eingesetzt.

Diese strengen und zum Teil über die gesetzlichen Anforderungen noch hinausgehenden Maßnahmen für den Jugendschutz gelten jedoch nicht nur für uns als verantwortungsvollen Hersteller. Reemtsma verpflichtet darüber hinaus alle seine Handels- und Vertriebspartner ebenfalls zur strikten Einhaltung dieser Vorgaben. Dazu gehören ebenso Maßnahmen, die gewährleisten, dass Minderjährigen der Zugang zu Tabakwaren sowie zu E-Zigaretten und deren Zubehör im Internet verschlossen bleibt. Hierzu engagiert sich Reemtsma auch intensiv im Rahmen unserer Mitwirkung im Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE).

 

"Stabil auf historisch tiefem Stand"

 

Dass die Vorgaben des Jugendschutzes sowie die Selbstverpflichtung von Reemtsma und der übrigen deutschen Tabakindustrie Wirkung zeigen, beweist eindrücklich die Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Suchtmittelkonsum junger Menschen in Deutschland. Seit 1973 wird darin regelmäßig das Rauchverhalten Jugendlicher und junger Erwachsener hierzulande abgefragt.

Demnach ist der Anteil der rauchenden 12- bis 17-Jährigen seit dem Jahr 2001 von 27,5 Prozent auf nurmehr 6,1 Prozent im Jahr 2021 gesunken. Damit liegt die Raucherquote in dieser Altersgruppe laut BZgA "stabil auf historisch tiefem Stand". Zeitgleich stieg zudem der Anteil der 12- bis 17-jährigen Befragten in Deutschland, die angaben, noch nie geraucht zu haben, kontinuierlich an und lag 2021 bei knapp 83 Prozent.

Wir freuen uns über diese Entwicklung und unterstützen das deutsche Erfolgsmodell in Bezug auf Rauchen und Jugendschutz ausdrücklich.

Für Sie zum Download:

Unser Verhaltenskodex (Deutsch)

Our Code of Conduct (English)