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17.10.2016

Schmug­gel scha­det Markenherstellern

Zollhund, Spürhund, Koffer, Anschlagen, Erkennen, Schmuggel

Ein aktueller Artikel zeigt: Bedauerlicherweise leidet die Betrachtung der Rückverfolgbarkeitssysteme zur Eindämmung von Zigarettenschmuggel unter vielen Missverständnissen. Grund genug für REE:THINK!, einen Fakten-Check zu machen.

 

Häufig hört man: Die Industrie habe „kein echtes Interesse, Schmuggel zu unterbinden“.

Fakt ist: Kein Markenhersteller – egal ob Produzent von Sportkleidung, Designer-Handtaschen oder eben Tabak – hat ein Interesse daran, dass seine Ware illegal vertrieben wird. Daher arbeiten auch wir als Markenhersteller bereits heute eng mit dem Zoll-Kriminalamt zusammen. Dafür gibt es bereits umfangreiche Anti-Schmuggel-Verträge mit der EU, die die Hersteller deutlich in die Pflicht nehmen:

  • Für beschlagnahmte Ware zahlen Markenhersteller empfindliche Strafen von bis zu 40 EUR pro Schachtel.
  • Ein Container beschlagnahmter Ware würde mindestens 1,5 Mio. EUR Strafe kosten.

Das allein verdeutlicht, warum die Hersteller von Zigaretten alles daran setzen, Schmuggel zu verhindern.

 

Häufig hört man: „Wir brauchen dringend ein Kontrollsystem, das unabhängig von der Industrie arbeitet.“

Fakt ist: Der Zoll als initiales Kontrollsystem steht bei Herstellern von Tabakwaren in Deutschland praktisch neben der Zigarettenmaschine. Und das ist gut so!

Die vier größten Markenhersteller von Tabakwaren haben bereits umfassende Anti-Schmuggel-Verträge mit der EU abgeschlossen.

  • Laut Europäischem Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sind nur 2,5 % der beschlagnahmten Zigaretten Produkte der vier größten Tabakwarenhersteller.
  • 85 % aller EU-Schmuggelwaren kommen aus Nicht-EU-Ländern. 

 

Häufig hört man: „Regelungen, die Tabakschmuggel erschweren könnten, wurden jüngst verschleppt und treten erst 2019 in Kraft.“

Fakt ist: Das Hauptproblem der EU-Rückverfolgbarkeit ist die fehlende EU-Legislative. Obwohl die Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU selbst seit April 2014 in Kraft ist, ist die begleitende Sekundärlegislative (Durchführungsvorschriften) erst für Ende 2017 angekündigt.

Die Einführung der Rückverfolgbarkeitssysteme war ein wesentlicher Bestandteil der EU-Verträge zwischen Markenherstellern und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung. Ausgehend von unseren Investitionen schätzen wir, dass die vier größten Tabak-Unternehmen inzwischen gemeinsam bereits mehr als 500 Millionen Euro in die geforderten Rückverfolgbarkeitssysteme investiert haben.

„Good to know“: Während für andere Produkte nur der Herstellungsort und das Herstellungsdatum feststellbar sein müssen, ist es für Tabakwaren notwendig, künftig sämtliche physischen Bewegungen und Verkäufe nachzuvollziehen und bis zur Einzelhandelsstelle zu identifizieren. Das sieht nicht einmal die EU-Richtlinie gegen gefälschte Medikamente vor.