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13.12.2018

Was wirk­lich in einer E‑Zigarette ent­hal­ten ist

Woraus bestehen E-Liquids?

Die E-Liquids von Reemtsma bestehen aus:

  • Propylenglykol (PG), pflanzlichem Glyzerin (VG), Nikotin und Aromen. Diese werden in einem bestimmten Verhältnis nach genauen rechtlichen Bestimmungen und unter Einhaltung klar definierter Hygienevorschriften in Liverpool, UK, gefertigt und abgefüllt. Propylenglykol ist ein in der EU zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (E 1520), welcher die Aromen bindet und für die Dampfentwicklung verantwortlich ist.
  • Das verwendete Glyzerin (E 422) ist nach der EU-Öko-Verordnung für Bioprodukte zugelassen und hat einen rein pflanzlichen Ursprung. E 422 wird unter anderem eingesetzt für Fleischerzeugnisse, Kakaowaren, Schokoladenprodukte oder Kaugummi. Im E-Liquid sorgt dieser dreiwertige Alkohol für mehr Standfestigkeit im Dampf.
  • Die verwendeten Aromen sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als Lebensmittelaromen zugelassen und kaum von natürlichen Aromen zu unterscheiden.
  • Nikotin ist ein wasseranziehendes, farbloses Öl, wie es in der Natur nicht nur in Tabakpflanzen, sondern auch in anderen Nachtschattengewächsen vorkommt. Nikotin ist laut der Internationalen Agentur für Krebsforschung nicht als krebserregende Substanz bekannt.

Weitere Inhaltsstoffe sind in den E-Liquids von Reemtsma nicht enthalten.

Keine Angst vor der „Popcornlunge“

In den Liquids europäischer E-Zigarettenhersteller sind keine weiteren Bestandteile, wie z. B. Zucker, enthalten, wie fälschlicherweise oft behauptet wird. Vor allem aber beinhalten sie kein Diacetyl. Dieser Aromastoff, der den Geschmack von Butter simuliert, wird für die sogenannte „Popcornlunge“ verantwortlich gemacht. Bei diesem Phänomen handelt es sich um eine Erkrankung der Atemwege, die durch eine übermäßige Inhalation von Diacetyl verursacht wird. In der EU ist die Verwendung von Diacetyl in E-Zigaretten-Liquids streng untersagt.

Mehr Sicherheit mit EU-Produkten

Explodierende E-Zigaretten, gesundheitsgefährdende Liquids, brennende Akkus – immer wieder schaffen es spektakulär besorgniserregende Fälle über Verdampfer in die Medien.

Eine Gefahr geht allerdings nur von E-Zigaretten aus, wenn diese nicht in der EU produziert werden, denn in der EU zugelassene Geräte erfüllen die gültigen Produkt- und Qualitätsstandards. In Deutschland ist die E-Zigarette seit 2016 durch das Tabakerzeugnisgesetz reguliert, um eine sichere Verwendung zu gewährleisten. Reemtsma hat dazu ein eigenes Qualitätsversprechen abgegeben, das die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens sicherstellt und Produktsicherheit als oberste Pflicht betrachtet. Natürlich ist der Konsum von E-Zigaretten nicht ohne Risiko, darum ist auch das Thema Jugendschutz hier oberste Priorität.

Die billige Variante aus dem Urlaub mag für den Geldbeutel verlockend klingen – was drin ist und wie sie verarbeitet ist, bleibt unklar. Für Gesundheit und Sicherheit kann hier leider keine Garantie übernommen werden und sie ist deshalb nicht zu empfehlen.