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26.02.2019

Tabak­wer­bung: Was ein Ver­bot für Zigarettenwerbung bringt

Raucherquote im werbefreien Frankreich doppelt so hoch

Doch ausgerechnet Daten des Statistischen Bundesamtes und staatliche Studien widersprechen dieser Aussage und damit den Plänen von Teilen der CDU für ein komplettes Verbot der Tabakwerbung.

In Frankreich gilt seit 1991 ein totales Verbot für Tabakwerbung. Dennoch ist die Zahl der jugendlichen Raucher zwischen 15 und 19 Jahren mit 15,3 Prozent mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland (hier: 7 Prozent / Quelle: Destatis/ Eurostat 2018).  Der Anteil rauchender Jugendlicher hat sich laut dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung in den vergangenen 10 bis 15 Jahren in Deutschland um zwei Drittel verringert (Bericht 2018, S. 41) und liegt auf einem historischen Tiefstand von 7 Prozent.

Obwohl Deutschland das einzige Land in Europa ist, das Werbung für erwachsene Raucher im Kino und auf Plakatwänden noch zulässt, ist die Quote rauchender Jugendlicher hierzulande so niedrig wie in kaum einem anderen EU-Land. Lediglich Dänemark, Schweden und Rumänien stehen beim Jugendschutz noch besser da.

Eltern haben halb so viel Einfluss wie Freundinnen und Freunde

„Bei Heranwachsenden spielt das Rauchverhalten in der Familie und Peergroup eine große Rolle“, stellt die Bundesregierung selbst in ihrem aktuellen Drogen- und Suchtbericht 2018 fest. Einen „starken Effekt“ hätten auch „rauchende Freundinnen und Freunde“. Eine Studie des RKI fand heraus: Rauchten in der Altersklasse zwischen 11 und 17 Jahren die Freundinnen und Freunde, rauchten rund 22 Prozent der befragten Jugendlichen auch selbst. Der Einfluss der Eltern ist schon nur noch halb so hoch (Quelle: https://www.kiggs-studie.de/deutsch/home.html).

Eindeutige valide empirische Langzeituntersuchungen über die Rolle von Tabakwerbung fehlen bis heute. So wurden zwischen 1925 und 1994 insgesamt 50 wissenschaftliche Studien über den Zusammenhang von Werbung und Tabakkonsum durchgeführt – doch die Ergebnisse sind nicht einheitlich und reichen von „keine Wirkung“ über „sehr geringe Wirkung“ bis „positive Werbewirkung“. Die Autoren einer Meta-Analyse von 27 Studien mit Daten aus 40 Staaten schlussfolgerten 2008, dass sowohl partielle als auch vollständige Tabakwerbeverbote keinen signifikanten Einfluss auf eine Reduzierung des Konsums haben.

Stattdessen warnten zum Beispiel Professoren der Universität Mannheim bereits im Jahr 2000 vor den Folgen von Werbeverboten auf die Beschäftigungssituation:

„Sorgfalt bei der Einführung von Werbeverboten ist nicht nur deshalb geboten, weil sie einen Eingriff in die wirtschaftliche und informationelle Selbstbestimmung darstellen“, schreiben die Forscher in ihrer Untersuchung (Titel: „Über die Wirkung von Werbung auf die Tabaknachfrage“), „sondern auch, weil dadurch andere, indirekte, ebenfalls nicht wünschenswerte Effekte ausgelöst, z. B. Arbeitsplätze gefährdet werden.“ Schätzungen gingen davon aus, „dass allein in Deutschland durch eine Richtlinie zum Verbot von Tabakwerbung 23.000 Arbeitsplätze zur Disposition stehen könnten“.

Der Sinn von Tabakwerbung: Wettbewerb und Kundenbindung an die Marke

Warum aber geben die Unternehmen der Tabakbranche jedes Jahr viel Geld aus, wenn die Werbung doch keine neuen Konsumenten bringt?

„Tabakwerbung ist ein wichtiges Hilfsmittel im Ringen um Marktanteile und zur Förderung der Markenloyalität des erwachsenen Kunden“, erklärt Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes, in dem auch Reemtsma Mitglied ist.

Kinos, kommunale Haushalte, Werbeagenturen – sie alle müssten bei einem totalen Werbeverbot für Tabakwaren mit massiven Einnahmeausfällen rechnen. Und die Sorge ist groß, dass ein Werbeverbot – wenn Tabakwerbung erst komplett verboten ist – auf andere legale, wenn auch ungesunde Produkte ausgedehnt wird, zum Beispiel Kindersüßigkeiten, Computerspiele, Alkohol, riskante Sportarten.

Die Liste der Waren und Dienstleistungen, deren Nutzen für die Menschheit zumindest angezweifelt werden darf, ist lang. Das Deutsche Krebsforschungszentrum empfiehlt „eine gesetzliche Regulierung von Alkoholwerbung zum Schutz von Gesundheit von Jugendlichen und anderen Bevölkerungsgruppen“.

Was schon gilt

Bereits heute unterliegt das Marketing für Tabakerzeugnisse in Deutschland weitreichenden gesetzlichen Einschränkungen und wird flankiert durch freiwillige Werbeeinschränkungen der Unternehmen. So darf im Umkreis von 100 Metern von Kindergärten und Schulen nicht geworben werden, der Tenor der Werbeanzeigen darf nicht auf Kinder und Jugendliche abzielen und Tabak nicht an Minderjährige verkauft werden. Die bußgeldbewehrte Vorschrift des § 21 Abs. 1 Nr. 2 der TabakerzG verbietet Tabakwerbung, die ihrer Art nach besonders dazu geeignet ist, Jugendliche oder Heranwachsende zum Konsum zu veranlassen.

 

Wie geht es weiter?

Bereits Mitte Februar haben die Fachpolitiker der CDU/CSU ihr vertrauliches Eckpunktepaper mit der SPD diskutiert. In den kommenden Wochen soll das Ganze nun offiziell auf die Agenda der CDU/CSU-Fraktionssitzung kommen, kündigte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus diese Woche an.

„Es kann doch nicht sein“, zürnte diese Woche ein Abgeordneter, „dass wir im Parlament auf der einen Seite darüber diskutieren, Werbung für die in Deutschland rechtwidrige Abtreibung eines Kindes zuzulassen, andererseits die Reklame für legale, wenn auch ungesunde Produkte verbieten wollen. Das ist schizophren.“