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26.04.2019

Jede Schach­tel wird überwacht

Am 12. April 2019 nahm „Track und Trace“ seine letzte Hürde – im Bundesrat stimmten die Länder dem Gesetz zur Rückverfolgbarkeit von Tabakerzeugnissen zu.

Zuvor gab es wochenlang Streit zwischen Bundesregierung und Bundesländern, wer den Aufwand für die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes zu tragen hat. Nun steht fest: Die Bundesländer sind zuständig – zum Beispiel für die Überprüfung, ob die Hersteller von Tabakerzeugnissen die technische Einrichtungen zur ordnungsgemäßen Anbringung und Lesbarkeit der Erkennungsmerkmale installiert haben. Wie hoch der Aufwand ist, wird im Juni 2020 noch einmal überprüft.

Ziel des Gesetzes ist es, Tabakerzeugnisse künftig in der gesamten EU zurückverfolgen und auf Echtheit prüfen zu können – angeblich soll so der Schmuggel eingedämmt werden. Doch gerade das bezweifeln Experten: https://www.reemtsma.com/reethink/track-trace-gut-gemeint-ziel-vorbei/

Sicher ist: Alle Tabakerzeugnisse müssen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und fünf fälschungssicheren Sicherheitsmerkmalen gekennzeichnet sein. Alle Händler müssen die Daten erfassen und in die Datenbank einspeisen. Das System soll den Behörden so zeitnah Daten zu Lieferketten- und Transaktionsereignissen für Ermittlungszwecke liefern.

Kurze Umsetzungszeit

Für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gelten die EU-Vorgaben bereits ab dem 20. Mai 2019, für alle anderen Tabakerzeugnisse erst ab 20. Mai 2024.