
Regulierungen
Werbeeinschränkungen
Werbeverbot in der EU
Die EU-Richtlinie 2003/33/EG vom 26. Mai 2003 sieht ein weitreichendes Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse vor. So ist Tabakwerbung generell verboten in:
- Zeitschriften, Zeitungen und Magazinen
- Diensten der Informationsgesellschaft wie dem Internet
- allen Rundfunksendungen
Werbung für Tabakprodukte ist demnach auf Veröffentlichungen zu beschränken, die ausschließlich für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt sind.
Auch das Sponsoring von Veranstaltungen, an denen mehrere Mitgliedsstaaten beteiligt sind oder die in mehreren Mitgliedsstaaten stattfinden, zum Beispiel Tabaksponsoring in der Formel 1, ist seitdem verboten.
Die Richtlinie war bis zum 31. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. Die Werbeverbote finden sich im deutschen Recht im Vorläufigen Tabakgesetz wieder.



