Regulierungen

Unser Standpunkt zur Einheitsverpackung (Plain Pack)

10146707Einheitsverpackungen für Tabakprodukte sind unnötig: Die Verpackung von Tabakprodukten ist bislang von niemandem als ein Grund identifiziert worden, aus dem Kinder oder Jugendliche mit dem Rauchen anfangen oder warum sich erwachsene Verbraucher weiterhin für das Rauchen entscheiden.

Einheitsverpackungen für Tabakprodukte sind rechtlich umstritten: Gesetzgeber, die die Einführung von Einheitpackungen in Betracht ziehen, sehen sich mit einer ganzen Reihe rechtlicher Schwierigkeiten konfrontiert, die vor allem das Recht am geistigen Eigentum, internationales Handelsrecht, aber auch europäisches Recht berühren.

Richtlinie 2003/33/EG

Die verpflichtende Einführung von Einheitsverpackungen würde den freien Wettbewerb stark behindern, da unter solchen Bedingungen einem neuen Teilnehmer der Marktzutritt quasi unmöglich gemacht- und auch die Einführung eines neuen Produkts für einen vorhandenen Marktteilnehmer außerordentlich erschwert würde. Die bestehenden Marktanteile würden dadurch zementiert und ein fairerer Wettbewerb wäre unmöglich.

Außerdem würde die Einführung derartiger Verpackungen Produktfälschern das Handwerk entscheidend erleichtern und den Bemühungen von Tabakindustrie und Zollbehörden im Kampf gegen die organisierte Kriminalität zuwiderlaufen.

Deshalb sind Einheitsverpackungen bislang in keinem Land der Welt eingeführt worden.