
Regulierungen
Gesetzeslage zum Rauchverbot
Das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (BNichtrSchG) wurde am 20. Juli 2007 verabschiedet. Es beinhaltet Rauchverbote in allen Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen in vollständig umschlossenen Räumen.
Weiterhin umfasst es (durch eine Änderung des Jugendschutzgesetzes) die Anhebung des Mindestalters für den Kauf von Tabakwaren auf 18 Jahre.



