
Regulierungen
Schriftliche und bildliche Warnhinweise
Schriftliche Warnhinweise
Wir befürworten die Regulierung unserer Produkte, sofern sie nachvollziehbar und verhältnismäßig ist und auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Wir erkennen die Aufgabe des Gesetzgebers an, den Verbraucher über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens aufzuklären. So werden Hinweise wie zum Beispiel „Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind” deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht.
Es ist für uns selbstverständlich, dass Verpackungen und Werbeflächen, die von uns hergestellt, vertrieben oder genutzt werden, mit textlichen Warnhinweisen versehen sind.
Dort wo der Gesetzgeber keine klaren Regelungen trifft, handeln wir in Übereinstimmung mit unserem strengen internationalen Marketingstandard für Tabakprodukte.
Bildliche Warnhinweise (PHWs)
Nach unserer Überzeugung sind bildliche Warnhinweise unnötig, da die gesundheitlichen Risiken des Rauchens bereits allgemein bekannt sind. Außerdem fehlt es an abschließenden wissenschaftlichen Belegen, dass bildliche Warnhinweise Menschen eher vom Rauchen abhalten oder zum Aufhören bewegen können als die gängigen textlichen Warnhinweise.
Aus unserer Sicht erbringen bildliche Warnhinweise keinen zusätzlichen Nutzen für die öffentliche Wahrnehmung der gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums. Vielmehr stigmatisieren bildliche Warnhinweise durch ihre Suggestionskraft erwachsene Raucher.



