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Reemts­ma zu den Berich­ten über E‑Zi­ga­ret­ten-Ver­wen­dung und Lun­gen­krank­hei­ten in den USA

Behörden in den USA, namentlich CDC (Centers for Disease Control and Prevention) und FDA, bringen diese Vorfälle mit solchen E-Liquids in Verbindung, die illegale oder unbekannte Substanzen enthalten. Die aktuellen Krankheitsberichte könnten mit Liquids zu tun haben, die Vitamin E-Acetat und andere Öle enthalten. Betroffene Verwender hatten zudem den Kauf von illegaler bzw. „Straßenware“ bestätigt.

Die FDA warnt Verbraucher, „…den Kauf von Dampferzeugnissen jeglicher Art auf der Straße zu vermeiden und auf die Verwendung von THC-Öl oder das Modifizieren / Hinzufügen von Substanzen zu in Geschäften gekauften Produkten zu verzichten“.

In Europa gelten – anders als in den USA – strenge Richtlinien für E-Liquids. Unter anderem ist streng geregelt, welche Inhalts- und Zusatzstoffe enthalten sein dürfen.

Im Vergleich zu den USA unterliegen die Liquids, die in Deutschland und der EU vertrieben werden dürfen, sehr hohen Standards. Inhaltsstoffe wie Diacetyl und Zucker sind nicht erlaubt, die Höchstgrenze für Nikotin liegt bei 20 mg (zum Vergleich: in den USA sind Liquids mit 50 mg weit verbreitet).

Die Vorfälle in den USA sind eine wichtige Bestätigung daran, dass E-Zigaretten und Liquids den höchsten wissenschaftlich fundierten Qualitäts-, Herstellungs- und Sicherheitsstandards entsprechen sollten, um Verbraucher zu schützen und sicherzustellen, dass Produkte für die Zielgruppe der erwachsenen Raucher, die nach einer Alternative zu herkömmlichen Zigaretten suchen, weiterhin verfügbar und sicher sind.

Die Liquids unserer E-Zigarette myblu enthalten folgende Inhaltsstoffe: Zum einen pflanzliches Glyzerin. Es ist zugelassen nach der EU-Ökoverordnung für Bioprodukte und Produkte rein pflanzlichen Ursprungs. Als zweiter Bestandteil ist Propylenglykol zu nennen, ein in der EU zugelassener Lebensmittelzusatzstoff, genutzt etwa für Kaugummis. Dazu kommen Aromen, die bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als Lebensmittelaromen zugelassen sind. Zudem ist destilliertes Wasser in den Pods und Nikotin, es sei denn, es handelt sich um ein nikotinfreies Produkt.

„Keines der Vaping-Produkte von blu enthält THC, Vitamin E-Acetat, Mineralöle oder tierische Fette“, so Dr. Joe Thompson, Group Science and Regulatory Affairs Director. „Produkte der Marke blu sind international seit über zehn Jahren etabliert. Unsere Botschaft an Verwender von E-Zigaretten lautet, dass sie Vaping-Produkte von namhaften Marken und Einzelhändlern kaufen und sicherstellen sollten, dass die Produkte ordnungsgemäß versiegelt, verpackt und etikettiert sind."

Aromen in E-Liquids und Jugendschutz

Zwar werden Forderungen – u.a. von US-Präsident Trump – in den USA laut, Aromen für E-Zigaretten zu verbieten. Doch sind nach derzeitig veröffentlichter Kenntnislage der Behörden Aromen nicht der Auslöser der Vorfälle.

Auch in Deutschland werden immer wieder Befürchtungen laut, dass Aromen Minderjährige zum Konsum von E-Zigaretten verführen. Die Faktenlage zeichnet jedoch ein anderes Bild: Die regelmäßige Verwendung von E-Zigaretten durch Jugendliche ist hierzulande seit Jahren auf konstant sehr niedrigem Niveau und zuletzt sogar auf unter ein Prozent gesunken[1].

Aromen sind maßgeblich für den Tabakstopp

Aromen haben eine große Bedeutung – und zwar für ehemalige Raucher, die mit der E-Zigarette ihren Tabakkonsum stoppen wollen.

Für 93 Prozent von ihnen ist der bessere Geschmack durch Aromen mitausschlaggebend beim Umstieg. Zudem bleiben 96,8 Prozent vor allem aufgrund der Aromen beim Konsum der E-Zigarette[2].

Ein langfristiger Komplettumstieg gelingt vor allem durch die Verfügbarkeit vielfältiger Aromen. Beschränkungen für E-Liquid-Aromen könnten daher vor allem Rauchern unbeabsichtigt schaden, ohne dass auch bei den Jugendlichen ein erkennbarer Gewinn für die öffentliche Gesundheit festzustellen wäre.

[1] https://debrastudy.wordpress.com/

[2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Drogen_und_Sucht/Berichte/161005_Anlage_5-Abschlussbericht_ZIS.pdf